Mittwoch, 12. April 2017

Vorgaben eines rechtmäßigen Dienstplans





Ein Dienstplan gilt als Dokument. Es müssen verschiedene Normen und Regelungen berücksichtigt werden, damit die Gültigkeit gewährleistet werden kann. Ein Dienstplan kann beispielsweise nicht in freier Form auf eine Serviette gekritzelt werden und lediglich die Arbeitszeit beinhalten.
Vorrangig zählt den Dienstplan übersichtlich und verständlich zu gestalten. Aufgrund dessen sollte eine Schichteinteilung eine angemessene Größe vorweisen. Bei der Verwendung von Symbolen oder Abkürzungen sind diese zu erklären. Ein Dienstplan muss für jeden, der von diesem direkt betroffen ist  nachvollziehbar und verständlich sein.
Der Inhalt setzt sich durch verschiedene Angaben zusammen. Dazu zählen u.a. der Vor- und Nachnahme des Arbeitnehmers, die Sollarbeitszeit, Nachweis über Überstunden oder auch seine Qualifikation. Zudem werden die Gültigkeitsdauer des Dienstplans und der geplante Dienst angegeben. Zuletzt gehört stets die Unterschrift des Vorgesetzen auf den Dienstplan.
Um die Echtheit des Dokuments zu gewährleisten dürfen in einem Dienstplan niemals ein Bleistift oder Korrekturstifte zum Einsatz kommen. Zudem müssen etwaige Änderungen jederzeit nachvollziehbar sein. Des Weiteren ist es untersagt Inhalte bis zur Unkenntlichkeit durchzustreichen.
Ein Dienstplan kann als Dokumentationsgrundlage für Abrechnungen herangezogen werden, sofern die tatsächlich geleistete Arbeit von der geplanten eindeutig unterschieden werden kann. So können auch evtl. bestrittene Überstunden berücksichtigt werden.
Maßgeblich kommt es auf die genaue und nachvollziehbare Dokumentation an. Unter http://www.dienstplan-programm.de/  findet der Dienstplanverantwortliche kompetente Hilfe um den optimalen Dienstplan zu erstellen bzw. zu verwalten. Die Homepage gibt auch Informationen hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben und ihrer Umsetzung. So ist es möglich eine gültige und rechtliche Urkunde zu erstellen und den Dienstplan in vollem Umfang  und seine Vorteile zu nutzen.