Ein Dienstplan gilt
als Dokument. Es müssen verschiedene Normen und Regelungen berücksichtigt
werden, damit die Gültigkeit gewährleistet werden kann. Ein Dienstplan kann
beispielsweise nicht in freier Form auf eine Serviette gekritzelt werden und
lediglich die Arbeitszeit beinhalten.
Vorrangig zählt den
Dienstplan übersichtlich und verständlich zu gestalten. Aufgrund dessen sollte
eine Schichteinteilung eine angemessene Größe vorweisen. Bei der Verwendung von
Symbolen oder Abkürzungen sind diese zu erklären. Ein Dienstplan muss für
jeden, der von diesem direkt betroffen ist nachvollziehbar und verständlich sein.
Der Inhalt setzt sich
durch verschiedene Angaben zusammen. Dazu zählen u.a. der Vor- und Nachnahme des
Arbeitnehmers, die Sollarbeitszeit, Nachweis über Überstunden oder auch seine
Qualifikation. Zudem werden die Gültigkeitsdauer des Dienstplans und der
geplante Dienst angegeben. Zuletzt gehört stets die Unterschrift des
Vorgesetzen auf den Dienstplan.
Um die Echtheit des
Dokuments zu gewährleisten dürfen in einem Dienstplan niemals ein Bleistift
oder Korrekturstifte zum Einsatz kommen. Zudem müssen etwaige Änderungen
jederzeit nachvollziehbar sein. Des Weiteren ist es untersagt Inhalte bis zur
Unkenntlichkeit durchzustreichen.
Ein Dienstplan kann
als Dokumentationsgrundlage für Abrechnungen herangezogen werden, sofern die
tatsächlich geleistete Arbeit von der geplanten eindeutig unterschieden werden
kann. So können auch evtl. bestrittene Überstunden berücksichtigt werden.
Maßgeblich kommt es
auf die genaue und nachvollziehbare Dokumentation an. Unter http://www.dienstplan-programm.de/ findet
der Dienstplanverantwortliche kompetente Hilfe um den optimalen Dienstplan zu
erstellen bzw. zu verwalten. Die Homepage gibt auch Informationen hinsichtlich
gesetzlicher Vorgaben und ihrer Umsetzung. So ist es möglich eine gültige und
rechtliche Urkunde zu erstellen und den Dienstplan in vollem Umfang und seine Vorteile zu nutzen.